Erich Félix Mautner
ERICH FéLIX MAUTNER
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Der Paragraphenreiter 13

Tipps für Event-Veranstalter, gesammelt für die Geschäftsfreunde von Erich Félix Mautner

VwGH fällt Grundsatzentscheidung zur Absetzbarkeit von Bewirtungskosten

Wien (OTS) - Mit einem Sieg für Staranwalt Wolfgang List endete ein langjähriger Rechtsstreit über die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (Erkenntnis Zl. 2002/13/0023 vom 22. März 2006).

Sein Finanzamt hatte dem Autor von Fachbüchern und Fachvortragenden auf dem Gebiet von Abfallrecht und Umweltrecht seit dem Jahr 1998 die Absetzbarkeit sämtlicher Bewirtungskosten verwehrt. Als Begründung dafür wurde vorgebracht, dass im Zuge der Bewirtungen "kein Werbeobjekt in Form einer Werbebotschaft an eine Zielperson herangetragen wurde" und daher der vom Einkommensteuergesetz als Voraussetzung für die Absetzbarkeit verlangte Werbezweck nicht nachgewiesen wurde, obwohl List dem Finanzamt umfangreiche Zusatzaufzeichnungen zur Verfügung stellte, aus denen der Anlass der Bewirtung sowie die Namen der bewirteten Journalisten, Verleger, Subautoren und Seminarveranstalter hervorgingen.

"Nicht einmal die Kosten für Buchpräsentationen im Zuge von Pressekonferenzen und Pressegesprächen mit Journalisten, bei denen der Zusammenhang zwischen Rezension in Fachzeitschriften und Verkaufserfolg der Bücher und somit der Werbezweck wohl wirklich unstrittig ist, hat das Finanzamt unserem Klienten als Betriebsausgabe anerkannt, weil die bewirteten Journalisten ja keine potentiellen Buchkäufer wären", ärgert sich Steuerberater Christoph Görg, der für die renommierte Wiener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Dr. Reisinger & Partner die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof verfasste, noch heute. "So leicht werden sie es nach diesem Erkenntnis nicht mehr haben!"

Der VwGH meint im aktuellen Erkenntnis im Wortlaut: "Es ist damit ausreichend, wenn der Steuerpflichtige dartut, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat". Im Klartext: Bei der Bewirtung muss es um Werbung gehen, die bewirteten Personen müssen aber nicht länger ausschließlich potentielle Kunden sein.

Kanzleichefin und Steuerberaterin Karin Reisinger empfiehlt daher:
"Von jetzt an werden die Finanzämter noch genauer auf die Dokumentation der Bewirtungskosten achten. Unkommentierte "Wirtshauszettel" werden nach wie vor nicht anerkannt. Wenn Sie jedoch durch Zusatzaufzeichnungen, allenfalls auf der Rückseite der Bewirtungsrechnungen, den Zweck der Besprechung sowie die Namen der Eingeladenen lückenlos festhalten, dann steht der steuerlichen Absetzbarkeit nichts mehr im Wege!"

Rückfragehinweis: StB Mag. Christoph Görg, Diefenbachgasse 35-41, 1150 Wien, Tel.: 0676/3029100

(OTS0118 5 II 0339 NEF0005 WI Do, Wien, 4.Mai 2006)